Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Luxlift HandelsgmbH

1. Allgemeines

  • Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Angebote, Verkäufe, Leistungen und Lieferungen und sind Grundlage für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht – auch wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist -, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Vertragspartners verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.
  • Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  • Alle getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
  • Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Unwirksamkeitsklausel).

2. Unterlagen und Dokumentationen

Unsere Unterlagen sind unverbindlich. Spezifikationen in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten und dergleichen sind nutzungsabhängige Richtwerte. Änderungen aufgrund technischen Fortschritts behalten wir uns vor. Für Irrtümer in diesen Unterlagen sowie in Auftragsbestätigungen, Rechnungen und dergleichen behalten wir uns das Recht vor, eine Richtigstellung beziehungsweise eine eventuelle Nachbelastung vorzunehmen. Der Lieferumfang der einzelnen Geräte kann von veröffentlichten Abbildungen abweichen. Dies gilt insbesondere für Veränderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.

3. Aufträge

Aufträge an uns gelten nur dann als angenommen, wenn sie von einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter schriftlich bestätigt wurden. Die verkauften Geräte sind jeweils in technischen Spezifikationen, welche dem Kunden/Vertragspartner bekannt sind, beschrieben und ihre Eigenschaften dadurch definiert.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

  • Für den EU-Raum gelten unsere Preise exkl. MwSt. ab Lager Wien. Nebenkosten werden in der Auftragsbestätigung angeführt.
  • Für den nicht EU-Raum: Fracht und eventuelle Verzollung bzw. Einfuhrversteuerung sind im Verkaufspreis der Auftragsbestätigung nicht enthalten und sind vom Vertragspartner zu tragen.
  • Wir sind berechtigt, den Rechnungsbetrag nachträglich anzuheben, sofern sich die Nebenkosten nach Vertragsschluss unerwartet wesentlich erhöhen sollten. Zum Beispiel: Frachtkosten bei Rahmenaufträgen.
  • Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Wurde in einem Rahmenvertrag ein Mengenrabatt gewährt, und dann die in Aussicht genommene Menge nicht voll beansprucht, so sind wir berechtigt, die Differenz im Nachhinein zu fakturieren.
  • Die jeweiligen Zahlungsbedingungen sind dem Angebot, der Auftragsbestätigung beziehungsweise der Rechnung zu entnehmen.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen zu begehren, und zwar in jedem Fall 12 % p.a. über den üblichen Bankzinsen. Bei Zahlungsverzug sind überdies alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug – auch mit einer Teilzahlung – des Vertragspartners werden alle bestehenden Forderungen der Luxlift HandelsgmbH sofort fällig und ist diese darüberhinausgehend berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen fristlos zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug oder verstößt der Vertragspartner gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so sind wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen.

5. Lieferung

  • Von der Luxlift HandelsgmbH bekanntgegebene Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe oder Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande. Die von der Luxlift HandelsgmbH angegebene unverbindliche Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung). Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung. Bei Lieferverzug ist der Vertragspartner verpflichtet eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
  • Bezüglich der von uns durchgeführten Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
  • Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir wahlweise berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, ohne konkreten Schadensnachweis, eine Stornogebühr von 30 % des Listenpreises oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden und entgangenen Gewinn zu begehren.
  • Erfolgt die Zustellung der Ware durch eine von der Luxlift HandelsgmbH in Auftrag gegebene Spedition, so verpflichtet sich der Vertragspartner an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, an der die Anlieferung der Ware erfolgen kann. Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu ebener Erde und der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine vertretungsbefugte Person die Lieferung übernehmen kann. Ist aufgrund eines vereinbarungswidrigen Verhaltens des Vertragspartners eine weitere Zustellung nötig, wird die Verrechnung von Zustellgebühr entsprechend nachverrechnet. Bei vereinbarter Zustellung frei Haus tritt der Gefahrenübergang mit erfolgter Abladung zu ebener Erde ein.

6. Reklamationen, Retouren und Gewährleistung

  • Reklamationsmeldungen sind schriftlich an claims@luxlift.com unter Angabe der Seriennummer des Produktes bzw. der Rechnungsdaten zu melden.
  • Bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Für diesen Zeitraum leisten wir Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.
  • Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, jede Lieferung bei Empfang auf Vollständigkeit und etwaige Transportschäden zu untersuchen. Transportschäden sind dem Spediteur bei Annahme der Lieferung zu melden. Mängelrügen sind Vertragspartner binnen 8 Werktagen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die erst nach Gebrauchnahme erkennbar sind und nicht auf eine mangelhafte Montage, Handhabung oder Ähnliches zurückzuführen sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht wird. Bei unvollständigen oder falschen Angaben besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen.
  • Nicht unter die Gewährleistung fallen Defekte und Mängel, welche durch unsachgemäße Handhabung bzw. unsachgemäße Montage (entsprechend der letztgültigen Bedienungsanleitung),vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, Spannungsanstiegen einschließlich Blitzschlag, durch Veränderung des LUXLIFT-Produktes (z.B. Einbau fremder Teile, Zweckentfremdung oder Umbau), entstehen.
  • LUXLIFT kann die mangelhafte Ware ersetzen oder reparieren. Für solche Arbeiten ist das Gerät in das Werk Wien mit einem Protokoll der Beanstandung auf eigene Kosten einzusenden und nach Reparatur wieder abzuholen. Das Austauschprodukt wird ohne Zubehör versandt, da diese Teile bereits im Umfang der Erstausstattung des ursprünglich gelieferten LUXLIFT-Produktes enthalten sind. Alle Teile und Produkte, welche im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von LUXLIFT über.
  • Für Verschleißteile leisten wir nur Gewähr, soweit der Defekt außerhalb des Rahmens der üblichen Abnützung liegt.
  • Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung tritt keine neue Garantie in Kraft, sondern es bleibt die einmal gewährte Garantie in vollem Umfang aber auch ohne jede räumliche oder zeitliche Erweiterung bestehen; darüber hinaus wird die ursprüngliche Garantiezeit weder gehemmt noch unterbrochen.
  • Bei Übertragung der Ware an Dritte kann ausschließlich der LUXLIFT – Vertragspartner Gewährleistungsansprüche geltend machen.
  • Weitere als die hier angeführten Gewährleistungsverpflichtungen, insbesondere für Folgeschäden, werden von uns nicht übernommen. Auch in Reklamationsfällen ist der Kaufpreis zunächst voll zu zahlen, Abzüge, Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns – auch gegen Dritte – das Eigentum an die von uns gelieferten Geräte bis zur völligen Tilgung aller Forderungen vor. Solange die Geräte in unserem Eigentum stehen, sind jegliche Eigentums-, Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.
  • Falls der Vertragspartner mit der Bezahlung von Verbindlichkeiten gegenüber der Luxlift HandelsgmbH in Rückstand geraten ist, und zwar auch dann, wenn der Zahlungsverzug zu dem Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses bestand oder der neue Vertrag vor Fälligkeit des früheren Vertrags abgeschlossen wurde, sind wir berechtigt, die Erfüllung bereits abgeschlossener Rechtsgeschäfte zu unterlassen. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner keine immer gearteten Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche zu. 
  • Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte werden durch die Luxlift HandelsgmbH in Zusammenhang mit Angeboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benützung überlassen.

8. Rücktrittsrecht, Storno, Sicherheitsleistung und Schadensersatz

Ist ein Angebot von der Luxlift HandelsgmbH angenommen und ergibt sich, dass die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners so schlecht sind, dass unsere Ansprüche gefährdet sind oder wird bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners vermindert ist, so berechtigen uns diese Umstände, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie deren Herausgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Vertragspartners können wir verlangen. Dies falls können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.

Alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners bzw. Anwenders, insbesondere wegen Leistungsverzugs, Unvermögen oder Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unseren Mitarbeitern. Wir haften nicht für Mangelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für andere mittelbare Schäden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

9. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG):

Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 2 Ziffer 1 PHG).

Für den Fall, dass der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht an den Unternehmen zu überbinden.

Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Luxlift HandelsgmbH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen zu ersetzen.

Sollte der Vertragspartner selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber der Luxlift HandelsgmbH ausdrücklich auf einen Regressanspruch.

10. Standort

Sofern als Lieferadresse eine Adresse innerhalb der Europäischen Union angegeben wird, sichert uns der Auftraggeber zu, die Geräte nur unter Einhaltung der anwendbaren Exportbestimmungen ins Ausland zu verlegen.

11. Datenschutz

Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche aus der Geschäftsbeziehung im Allgemeinen und der Vertragsbeziehung im Besonderen gewonnenen Daten automationsunterstützt von uns, sowie den uns verbundenen Unternehmen, ermittelt und verarbeitet werden.

Der Vertragspartner räumt uns ausdrücklich das Recht ein, in seinem Namen Daten, von Dritten für die Abwicklung und Verwaltung einer bestehenden Geschäftsbeziehung, zu verwenden.

12. Gerichtstand und anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechtes.